Temporärer Energiezuschlag.
Einführung eines temporären Energiezuschlags.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Infolge des Konflikts im Nahen Osten sind die Energiepreise in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. Dies betrifft insbesondere Erdöl- und Kerosinpreise und wirkt sich direkt auf Transportkosten sowie auf die Beschaffungskosten wichtiger erdölbasierter Rohstoffe aus.
Wir haben bereits zahlreiche Massnahmen umgesetzt, um Kosten zu senken und Prozesse effizienter zu gestalten. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei um ein Ereignis höherer Gewalt (Force Majeure) handelt. Dennoch können wir die zusätzlichen Energie- und Beschaffungskosten inzwischen nicht mehr vollständig kompensieren. Um Lieferfähigkeit, Qualität und Service weiterhin in der gewohnt hohen Zuverlässigkeit sicherzustellen, führen wir deshalb einen temporären Energiezuschlag ein.
Ab dem 8. Juni 2026 erheben wir einen temporären Energiezuschlag (Force Majeure) von 2.5 % auf den jeweiligen Rechnungswert. Der Zuschlag wird auf der Rechnung separat und transparent ausgewiesen.
Diese Massnahme ist ausdrücklich vorübergehend. Wir alle hoffen auf eine rasche Beilegung dieses Konflikts, überprüfen die Entwicklung der Energie- und Beschaffungsmärkte regelmässig und werden den Zuschlag anpassen oder aufheben, sobald sich die Kostenlage nachhaltig normalisiert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und die gute Zusammenarbeit. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Dirk Hofmann
COO/CFO