Einhaltung der Materialvorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen den Umfang, die Verantwortlichkeiten und die Einschränkungen der von EAO erbrachten Dienstleistungen zur Materialkonformität fest. Alle Bewertungen basieren ausschliesslich auf Informationen, die von Lieferanten bereitgestellt wurden und zum Zeitpunkt der Prüfung verfügbar waren. EAO stellt Unterlagen und Erklärungen zur Unterstützung der internen Compliance-Prozesse des Kunden bereit, garantiert jedoch keine vollständige, kontinuierliche oder weltweite Einhaltung gesetzlicher Vorschriften für die Produkte des Kunden.
Bei Abweichungen zwischen Marketingmaterial und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
2. Leistungsstufen
EAO bietet zwei definierte Leistungsstufen für die Materialkonformität an.
2.1 Standard Service (kostenlos)
Der Standard-Service umfasst:
- Wesentliche Konformitätsdokumente in gängigen Formaten (z. B. IPC-1752, IEC 62474, chemSHERPA)
- Abdeckung der wichtigsten regulatorischen Anforderungen (z. B. REACH, RoHS, SCIP)
- Dokumentation, die ausschliesslich auf den zum Zeitpunkt der Bewertung verfügbaren Informationen basiert.
2.2 Erweiterter Service (kostenpflichtig)
Der erweiterte Service gilt für kundenspezifische Produkte oder erweiterte Dokumentationsanforderungen. Er umfasst:
- Erstellung massgeschneiderter Formate
- Berichte oder kundenspezifische Vorlagen
- Uploads auf externe Plattformen (z. B. BOMcheck, iPoint, Assent)
Alle Leistungen des erweiterten Service unterliegen dem geltenden Preismodell.
3. Verantwortlichkeiten des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für:
- die Bereitstellung vollständiger, korrekter und fristgerechter Compliance-Anforderungen, Produktdaten und Dokumentation
- die Kommunikation der Compliance-Anforderungen für kundenspezifische Teile während der Entwicklungsphase, damit diese bei der Bauform, Zertifizierung und Probenahme berücksichtigt werden können
- die Bewertung der regulatorischen Anwendbarkeit auf die eigenen Produkte und die Überprüfung, ob die bereitgestellten Unterlagen den internen und externen Erwartungen entsprechen.
Verspätete oder geänderte Anforderungen können zu zusätzlichem Aufwand und zusätzlichen Kosten führen.
4. Verantwortung und Transparenz
Alle von EAO bereitgestellten Materialkonformitätserklärungen, Berichte und Zertifikate stellen eine vertragliche Dienstleistung dar, die sich auf eine Bewertung auf der Grundlage von Informationen beschränkt, die von Drittanbietern und Subunternehmern zur Verfügung gestellt wurden. Solche Erklärungen spiegeln den Konformitätsstatus nach bestem Wissen von EAO zum Zeitpunkt der Ausstellung wider und stellen keine Garantie, Zusicherung oder Gewährleistung für die tatsächliche oder fortdauernde Einhaltung gesetzlicher Vorschriften dar. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, führt EAO keine unabhängigen Prüfungen, Laboranalysen oder Vor-Ort-Audits von Lieferantenmaterialien durch. Aufgrund sich weiterentwickelnder regulatorischer Rahmenbedingungen, wissenschaftlicher Entwicklungen und komplexer globaler Lieferketten wird keine Zusicherung hinsichtlich der Vollständigkeit, Richtigkeit oder zukünftigen Gültigkeit der bereitgestellten Informationen gegeben. Konformitätserklärungen dienen der Unterstützung der internen Compliance-Prozesse und der regulatorischen Dokumentation des Kunden und entbinden den Kunden nicht von seiner eigenen Pflicht, die Produktkonformität und die regulatorische Eignung zu überprüfen. Kundenspezifische Berichtsformate, Daten-Uploads auf externe Plattformen (z. B. SCIP, IMDS), Berechnungen des CO₂-Fussabdrucks von Produkten und vergleichbare Dienstleistungen werden als Best-Effort-Leistungen und ohne Ergebnishaftung erbracht. In Bezug auf PFAS und andere Vorschriften zu neu auftretenden Stoffen führt EAO seine Bewertung mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt durch; jedoch: Aufgrund unvollständiger regulatorischer Definitionen, sich weiterentwickelnder Stoffumfänge und der begrenzten Verfügbarkeit zuverlässiger Lieferkettendaten kann eine umfassende und lückenlose Bewertung nicht gewährleistet werden. Die Haftung für unrichtige, unvollständige oder sich nachträglich ändernde Informationen zur Materialkonformität ist, soweit nach geltendem Recht zulässig, ausgeschlossen, ausser beispielsweise in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Preise für erweiterte Services
- Grundgebühr
- Mengenabhängiger Preis pro Artikel
- Individuelle Preisgestaltung für grössere Mengen oder komplexe Kundenanforderungen
Die endgültige Preisgestaltung wird im offiziellen Angebot bestätigt.
6. Nutzung von Daten und externen Plattformen
Uploads auf vom Kunden gewünschte Plattformen (z. B. CDX, IMDS, iPoint, Assent) erfolgen nach bestem Bemühen. EAO haftet nicht für:
- Verfügbarkeit oder Leistung der Plattform
- Systemfehler oder Validierungsregeln
- Konfiguration des Kundenkontos oder Workflow-Definitionen
7. Gültigkeit der Dokumentation
Die Compliance-Dokumentation spiegelt den Stand zum Zeitpunkt der Ausstellung wider. EAO aktualisiert die Dokumentation nicht automatisch, sofern dies nicht vertraglich vereinbart wurde. Die Kunden bleiben dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass regulatorische Aktualisierungen in ihren eigenen Systemen und Bewertungen für Produkte berücksichtigt werden.
8. Schlussbestimmungen
EAO behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang, die Preise oder die Bedingungen jederzeit anzupassen. Aktualisierungen gelten für zukünftige Bestellungen, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Olten, Schweiz, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Olten, Juni 2026